TESTAMENT
Denken Sie rechtzeitig an Ihr Testament.
In jedem Fall ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen. So gehen Sie sicher, dass im Notfall alles nach Ihren Wünschen geschieht.
Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können auch ein gemeinsames Testament verfassen. In diesem Fall müssen beide das handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.
Bestimmen Sie frei in Ihrem Testament.
Achten Sie darauf, dass Unterschriften immer mit vollem Vor – und Zunamen geleistet werden. So vermeiden Sie Personenmissverständnisse. Außerdem müssen Ort und Datum der Niederschrift festgehalten werden. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Testament in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder einem Notar in amtliche Verwahrung.
Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament frei bestimmen, wer wie und unter welchen Bedingungen was erben soll. Nur auf den Pflichtanteil haben Sie keinen Einfluss.
Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen:
Sie vernichten es oder vermerken darauf handschriftlich „ungültig“. Ein neues Testament setzt automatisch ein vorhergehendes außer Kraft.